Ideenmanagement Wiki
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Erstrecht, auch Priorität genannt, tritt bei Vorschlägen mit gleichem Inhalt in Kraft. Meist zählt das Eingangsdatum beim Ideemanagement. Das Recht des Einreichers an seiner Idee erlischt meist nach 3 - 5 Jahren ab Datum einer Ablehnung.

Auch eine Fachabteilung kann im Gutachten sich eigene Priorität anrechnen wenn sich eine vorgeschlagene Lösung bereits in Planung befindet.


Erstrechte und Schutzfristen

Bei Vorschlägen (VV) mit gleichem Inhalt ist grundsätzlich das Eingangsdatum entscheidend für das Erstrecht. Wird das Erstrecht vom Unternehmen beansprucht, muss dieses durch entsprechende Unterlagen (Skizzen, Besprechungsnotizen, Aufträge) belegt werden.

Stellt sich heraus, dass ein zuerst abgelehnter VV später durchgeführt wird, ist der VV erneut zu überprüfen. Jeder VV hat vom offiziellen Eingang an gerechnet eine Schutzfrist, die firmenindividuell geregelt ist. Die Einreicher/-innen können diese Schutzfrist durch erneutes Einreichen vor Ablauf dieser Frist verlängern.

Wird ein weiterer VV gleichen Inhalts während der Schutzfrist eines ersten, nicht durchgeführten VV eingereicht und später durchgeführt, bleibt das Erstrecht des ersten Einreichers bzw. der ersten Einreicherin erhalten. Er/Sie erhält die Prämie. Der später eingereichte VV kann, sofern er tatsächlich die Durchführung bewirkt hat, zusätzlich mit einer Durchführungsprämie bedacht werden. Fachausschuss für Grundsatzfragen (Autor)[1]

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